Betretungsverbot von Wiesen und Äckern

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beriker Waldwiesen im Naturschutzgebiet ein ganzjähriges generelles Reitverbot gilt.

Achtsames Gehen
Spazieren (Symbolbild) - Keystone

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z. B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände oder Waldwiesen) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zu verzichten. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beriker Waldwiesen im Naturschutzgebiet ein ganzjähriges generelles Reitverbot gilt.

Kommentare

Weiterlesen

Zivadiliring
14 Interaktionen
Mitten in Tour
Öl Handel Kanton Genf
244 Interaktionen
Dank Ölhandel

MEHR AUS LENZBURG

Muri AG
Nach 24 Jahren