Berikon

    Berikon verbietet «Composäcke» im Grüngut

    Wie die Gemeinde Berikon informiert, sind die im Handel erhältlichen Kompostbeutel ab 1. Januar 2023 im Grüngut nicht mehr erlaubt. Im Grüngut ist nur grün gut.

    Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau.
    Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

    Leider ist der Anteil von Fremdstoffen im Grüngut in der Gemeinde Berikon nach wie vor sehr hoch. Probleme bereiten insbesondere Plastiksäcke und die im Detailhandel erhältlichen Kompostbeutel sogenannte «Composäcke». Diese werden anstelle mit verrottbarem organischem Material immer wieder mit Fremdstoffen gefüllt.

    Ab 1. Januar 2023 sind «Composäcke» im Grüngut verboten. In die Grüngutsammlung gehört nur verrottbares organisches Material, wie zum Beispiel pflanzliche Gartenabfälle, Rüstabfälle von Früchten und Gemüse, Rasenschnitt, Äste und Stauden, Kaffee- und Teesatz (ohne Kapseln), Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Behälter), Eierschalen oder Ähnliches.

    Bei Nichteinhaltung ist das Abfuhrunternehmen angewiesen, die Grüngutcontainer nicht mehr zu leeren.

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