Berikon lädt zur Mitwirkung des Planungsgebietes «Gubel» ein
Das Planungsgebiet «Gubel» liegt am südlichen Siedlungsrand der Gemeinde Berikon. Mit einer Fläche von rund einem Hektar ist es eine der letzten grösseren Baulandreserven in der Gemeinde. Das Gebiet ist im rechtskräftigen Bauzonenplan vom 4. November 2015 der zweigeschossigen Wohnzone W2 zugeteilt und mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt.
Die privaten Grundeigentümer haben entschieden das Gebiet gemeinsam zu entwickeln. Basierend auf einem Richtprojekt, soll ein Gestaltungsplan nach dem Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) erarbeitet werden. Die Gemeinde hat ein grosses Interesse, dass das Areal nachhaltig und aus städtebaulich-architektonischer Sicht, sozial und ökonomisch optimal entwickelt wird.
Die Entwürfe sind öffentlich aufgelegt
Gestützt auf das kantonale Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen des Gestaltungsplanes „Gubel“ im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen liegen vom 25. Oktober 2021 bis 23. November 2021 auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus Berikon, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können auch elektronisch auf der Internetseite der Gemeinde abgegriffen werden.
Interessierte können mitwirken
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Berikon eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt.