Wie die Gemeinde Berikon mitteilt, wurde ein Verpflichtungskredit für die Ausarbeitung eines Vorprojekts/Machbarkeitsstudie «Hallenbad Mutschellen» genehmigt.
Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Nachdem die IG Hallenbad Mutschellen ihre Petition den Gemeinderäten von Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen überreicht hatten, wurde an den Sommer-Gemeindeversammlungen vom Juni 2022 in diesen drei Gemeinden ein Verpflichtungskredit über 100'000 Franken für die Ausarbeitung eines Vorprojekts/Machbarkeitsstudie «Hallenbad Mutschellen» genehmigt.

In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich seither mit dem Hallenbad-Projekt beschäftigt und sich auseinandersetzt mit möglichen Modellen, wie ein Hallenbad auf dem Mutschellen ausgestaltet sein könnte.

Hierzu werden auch bereits diverse bestehende Hallenbäder besichtigt und Gespräche geführt mit deren Betreibern.

Es sollen möglichst viele konkrete Informationen zu den nötigen Investitionen und dem Betrieb gesammelt werden, damit ein stimmiges Konzept erstellt werden kann.

Ökologie auch wichtiges Thema

Neben den Investitions- und Betriebszahlen ist auch die Ökologie (Energie- und Wasserbedarf) ein wichtiges Thema, welches in die Machbarkeitsstudie einfliesst.

Dabei hat sich das Aegeribad in Oberägeri als geeignetes Referenzprojekt erwiesen. Wichtig ist der Arbeitsgruppe ein «Projekt nach Mass».

Grösse, Angebote und vor allem die Investitions- und Betriebskosten müssen zu den regionalen Gegebenheiten passen und der Bevölkerung einen Mehrwert bringen.

Bis Anfang 2024 will die Arbeitsgruppe die Arbeiten an den möglichen Modellen fortführen, die Recherche-Ergebnisse zusammenführen und konkrete Vorschläge für ein realistisches Projekt machen.

Informations- und Mitwirkungsanlässe werden geplant

Informations- und Mitwirkungsanlässe sind ebenfalls in Planung – die neue Freizeitanlage soll das Resultat von einem «Miteinander» werden. Es gibt noch viel zu tun.

Die Machbarkeitsstudie soll für die Bevölkerung eine objektive Entscheidungsbasis schaffen, aufgrund derer im nächsten Schritt ein Planungskredit beantragt werden kann.

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