Arni: Neugestaltung der Zürcher- und Kelleramtstrasse
Wie die Gemeinde Arni berichtet, werden die Projektpläne zur Neugestaltung der Zürcher- und Kelleramtstrasse von 9. Mai bis 9. Juni 2022 öffentlich aufgelegt.

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Absatz zwei und drei des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen vom 9. Mai 2022 bis 9. Juni 2022 in der Gemeindeverwaltung Arni öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.
Zudem sind die Unterlagen auch auf der Webseite des Kantons Aarau abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, in Aarau einzureichen.
Man hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.
Rechte sind innert der Auflagefrist anzumelden
Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden.
Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).






