Wie die Gemeinde Arni AG schreibt, müssen Bäume und Sträucher, die in öffentliche Strassen und Wege hineinragen, bis Ende April 2024 zurückgeschnitten werden.
Ortseinfahrt Arni (AG) an der Kelleramtstrasse.
Ortseinfahrt Arni (AG) an der Kelleramtstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wuchernde Pflanzen können im Strassen- und Trottoirbereich die Sicht von Fussgängern und Fahrzeuglenkern stark beeinträchtigen und sind damit ein Sicherheitsrisiko.

Alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden gebeten, die Bäume, Sträucher und Hecken, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, bis Ende April 2024 zurückzuschneiden.

Mindesthöhe über Fusswegen und Trottoirs

Dabei sind verschiedene Vorschriften zu beachten.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein und sind von Pflanzen freizuhalten.

Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter freigehalten werden.

Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen.

Einhaltung von Sichtzonen an Strasseneinmündungen

Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden.

In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 80 Zentimeter bis zu drei Meter gewährleistet sein.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.

Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.

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