So behalten die Parkkarten 2022 in Binningen ihre Gültigkeit
In Binningen müssen die Zahlungen der Anwohner- und Firmenparkkarten 2022 bis 1. Januar 2022 erfolgen. Die Pendlerkarten müssen jährlich neu beantragt werden.

Ende November werden die Rechnungen für die Anwohner- und Firmenparkkarten 2021 versendet. Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2022 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist.
Spezialbewilligungen und Pendlerparkkarten (Wochenaufenthalt, Carsharing etc.) müssen jährlich neu beantragt werden.
Anwohner- und Firmenparkkarten 2022
Ende November werden die Rechnungen für die Anwohner- und Firmenparkkarten 2022 versendet. Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2022 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist.
Sollten Nutzer die Zahlung erst später tätigen, ist die Karte erst ab Zahlungseingang gültig. Wünschen Nutzer ab dem Jahr 2022 keine Parkkarte mehr, können sie die Rechnung vernichten und die Karte verliert ohne eine Zahlung ihre Gültigkeit.
Wenn Nutzer eine Spezialbewilligung haben (Fahrzeugausweis lautet auf eine andere Person, z.B. beim Carsharing, oder bei Wochenaufenthalt), muss die Karte jedes Jahr neu beantragt werden. Dies können sie ab sofort online oder am Schalter erledigen.
Notwendige Unterlagen müssen eingereicht werden
Die dazu notwendigen Unterlagen müssen wie beim Erstbezug eingereicht respektive abgegeben werden (Antragsformular, Nutzungsbescheinigung, Fahrzeugausweis, Haushaltsbescheinigung etc.). Welche Unterlagen genau benötigt werden, finden Sie auf dem Merkblatt.
Bei Fragen zu den Parkkarten stehen die Sachbearbeiterinnen der Einwohnerdienste oder der Projektleiter Daniel Bächler gerne zur Verfügung.
Pendlerparkkarten 2022
Die Pendlerparkkarten müssen jährlich neu beantragt werden. Dies können Nutzer ab sofort online oder am Schalter erledigen. Die Unterlagen müssen wie beim Erstbezug eingereicht respektive abgegeben werden (Antragsformular, aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, Fahrzeugausweis, evtl. Haushaltsbescheinigung).
Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2022 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist. Sollten Nutzer die Zahlung erst später tätigen, ist die Karte erst ab Zahlungseingang gültig.






