Oberwil BL führt eine kommunale Mehrwertabgabe ein
Wie die Gemeinde Oberwil BL meldet, hat der Gemeinderat die Einführung einer Mehrwertabgabe beschlossen, um bei Planungsentscheiden einen Ausgleich zu schaffen.

Planungsentscheide können zu Ungleichheiten führen. So kann es sein, dass die Stimmberechtigten einen Entscheid treffen, durch den manche Grundstücke von einem Tag auf den anderen viel mehr an Wert gewinnen.
Man spricht von «Planungsmehrwerten» oder einer Steigerung des Bodenwerts aufgrund eines Planungsentscheids.
Das passiert bei einer Einzonung, aber auch bei einer Um- oder Aufzonung von Bauland. Die Grundstücke gewinnen ohne eigenes Zutun der Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer an Wert.
Bei einer Aufzonung beispielsweise kann man künftig mehr Wohnungen realisieren und mehr Einnahmen generieren.
Vom Planungsentscheid sollen nicht nur Einzelne profitieren
Die Mehrwertabgabe, wie sie in Oberwil vorgesehen ist, stellt sicher, dass ein kleiner Teil (30 Prozent) der Planungsmehrwerte der Allgemeinheit zugutekommt.
Die Erträge aus der Mehrwertabgabe sollen in einen Fonds fliessen, aus dem die Gemeinde raumplanerische Massnahmen mitfinanzieren kann.
Das sind zum Beispiel Massnahmen für öffentliche Freiräume, Sport- und Freizeitanlagen, Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder zur Erhöhung der Siedlungsqualität.
Um die Abgabe zu regeln, wurde ein Mehrwertabgaben-Reglement erstellt. Es kommt am kommenden 14. März 2024 an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung.
Reglement regelt vier Fälle
Das Reglement sieht vor, dass bei erheblichen Planungsmehrwerten eine Abgabe von 30 Prozent des gewonnenen Bodenmehrwerts erhoben wird.
Konkret geht es um vier Fälle, in denen Planungsmehrwerte im Gebiet der Gemeinde entstehen: bei Aufzonungen, Umzonungen, Quartierplanungen und Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan.
Einzonungen behandelt das Oberwiler Reglement hingegen nicht, denn die Mehrwertabgabe bei Einzonungen wird vom Kanton geregelt.
Eine Abgabe von 30 Prozent ist aus Sicht des Gemeinderats verhältnismässig. Der Grossteil des Mehrwerts nach einer Planungsmassnahme – nämlich 70 Prozent – verbleibt bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.
Warum braucht es diese Abgabe jetzt?
Ein Grund ist die Revision der Zonenplanung Siedlung, an der man in Oberwil arbeitet.
Sie wird in gewissen Gebieten eine bessere Ausnutzung ermöglichen, wovon einzelne Grundeigentümerschaften profitieren.
Wird das Reglement rechtzeitig eingeführt, kann der Ausgleich greifen.