Oberwil BL bittet um Rücksicht beim Abbrennen von Feuerwerk
Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern nur in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.

Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberwil Paragraf zwölf Absatz eins nur an der Bundesfeier am 31. Juli und 1. August sowie in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.
Wer gegen diese Bestimmung verstösst, kann mit einer Geldbusse bis zu 5000 Franken bestraft werden.
Einwohner werden gebeten, beim Abbrennen von Feuerwerk auf die Nachbarschaft und die Umwelt gebührend Rücksicht zu nehmen.
Personen und Sachen dürfen nicht gefährdet werden, und die auf der Verpackung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.










