

Region Binningen
Keine Zertifikatspflicht im Hallenbad Bottmingen
Wie die Gemeinde Bottmingen informiert, können die Sportanlagen der Gemeinde nun ohne Zertifikatspflicht besucht werden.

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Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 im Rahmen eines grossen Öffnungsschrittes entschieden, praktisch alle bisherigen Schutzmassnahmen aufzuheben. Es gelten lediglich noch die Maskenpflicht im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen. Die Zertifikatspflicht (3G, 2G+ oder 2G) wurde generell aufgehoben.
Somit gibt es in Bezug auf die Sport- und Freizeitanlagen, Hallenbäder und Wellnessanlagen, Kunsteisbahnstadien keine Vorgaben mehr, das heisst keine Zertifikatspflicht mehr, keine Maskenpflicht in Innenräumen, keine Abstands- oder Flächenregelungen mehr und es werden keine Schutzkonzepte mehr benötigt.
In diesem Sinne wünscht die Gemeinde Bottmingen weiterhin eine tolle Hallenbadsaison.
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