In Binningen gilt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

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Wie die Gemeinde Binningen informiert, gilt ab 19. Juli 2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und Bade- und Betretungsverbot für Gewässerabschnitte.

Schloss Binningen, ursprünglich als Weiherschloss ausgelegt, Gewässer wurde 1772 zugeschüttet; Im Bild: Balik-Haus, heute Bürgerhaus.
Schloss Binningen, ursprünglich als Weiherschloss ausgelegt, Gewässer wurde 1772 zugeschüttet; Im Bild: Balik-Haus, heute Bürgerhaus. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Die Gemeinde Binningen berichtet, dass der Kantonale Führungsstab ab Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen hat.

Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.

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