Gemeinde Oberwil BL erklärt Fasnachtstage 2024
Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, wird Sonntag, der 18. Februar 2024, zum Volksfest erklärt. An diesem Tag darf bis 4 Uhr gewirtet werden.

Gemäss Paragraf 14 Absatz drei des kantonalen Gastgewerbegesetzes erklärt der Gemeinderat folgende Tage zu offiziellen Fasnachtstagen: Donnerstag, 8.; Samstag, 10.; Sonntag, 11.; Montag, 12., und Sonntag, 18. Februar 2024.
An diesen Tagen kann in den öffentlich zugänglichen Betrieben (Restaurants) und bei Anlässen (Gelegenheitswirtschaften) ohne besondere Bewilligung und zeitlich uneingeschränkt über die Polizeistunde hinaus gewirtet werden.
Öffentliche musikalische Unterhaltung sowie der Einsatz von Verstärkeranlagen im Aussenbereich wird im Zusammenhang mit Fasnachtsveranstaltungen genehmigt.
Volksfest mit Fasnachtsfeuer
Der Sonntag, 18. Februar 2024, wird zum Volksfest erklärt. An diesem Tag darf ohne besondere Bewilligung bis 4 Uhr gewirtet werden.
Marschübungen dürfen von Montag, 15. Januar, bis Samstag, 10. Februar 2024, in Oberwil durchgeführt werden.
Die Spielzeiten sind wie folgt festgelegt: Montag bis Samstag von 10 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 20 Uhr sowie Sonntag von 13.30 bis 18 Uhr.
Der Gemeinderat wünscht allen Oberwiler Einwohnern eine schöne Fasnacht.