Teilrevision der Bieler Bauregeln vor Abschluss
Biel passt die baurechtliche Grundordnung an die BMBV an. Nach öffentlicher Auflage ohne Einsprachen wird die Eingabe zur Genehmigung an den Kanton gesendet.

Wie die Stadt Biel schreibt, hat der Gemeinderat geringfügigen Anpassungen der baurechtlichen Grundordnung im Rahmen der «Anpassung der baurechtlichen Grundordnung an die BMBV» beschlossen. Die für die Anpassung an die BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern) notwendige Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung läuft bereits seit 2018 und befindet sich seit 2024 im Genehmigungsverfahren beim Kanton.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat in diesem Rahmen verschiedene formelle Änderungen verlangt. Zusätzlich werden einzelne untergeordnete Änderungen vorgenommen, welche sich in der bisherigen Anwendungspraxis als notwendig erwiesen haben.
Für diese Änderungen im laufenden Genehmigungsverfahren wurde im November und Dezember 2025 eine erneute öffentliche Auflage durchgeführt. In diesem Rahmen wurden keine Einsprachen eingereicht.
Nach dem Beschluss der Änderungen durch den Gemeinderat ist nun die erneute Eingabe an den Kanton für die Genehmigung möglich. Der Gemeinderat hofft, dass die Genehmigung danach in der ersten Hälfte dieses Jahres erfolgen und die Teilrevision anschliessend in Kraft gesetzt werden kann.






