Stadt Biel fordert eine gerechte Abgeltung der Zentrumslasten
Wie die Stadt Biel meldet, fordert der Gemeinderat, dass die Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten vonseiten des Kantons wieder 80 Prozent betragen sollte.

Der Gemeinderat hat seine Stellungnahme zum von der kantonalen Finanzdirektion durchgeführten Vernehmlassungsverfahren «Erfolgskontrolle des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)» verabschiedet.
Hinsichtlich der für die Stadt Biel relevanten Aspekte unterstützt der Gemeinderat den Vorschlag des Kantons, auf eine Ausweitung des Anspruchs der Abgeltung von Zentrumslasten auf weitere Städte zu verzichten.
Das FILAG-System bleibt geschützt
Der Gemeinderat der Stadt Biel nimmt dieses wichtige Signal auch zum Schutz des bewährten Systems des FILAG mit Befriedigung zur Kenntnis, sind doch gerade Zentrumsstädte wie die Stadt Biel auf einen zumindest teilweisen Ausgleich der durch die Zentrumsfunktion entstehenden Kosten angewiesen.
Eine Anpassung respektive Ausweitung des Berechtigungskreises könnte den gesamten betreffenden Teil des FILAG destabilisieren und wohl auch nur beschränkt kalkulierbare finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Eine Ausweitung der Abgeltung für Zentrumslasten könnte ebenfalls zusätzliche Begehrlichkeiten wecken und es müsste damit gerechnet werden, dass weitere Städte eine nicht pauschale Abgeltung der Zentrumslasten verlangen würden.
Reduzierte Nettozentrumslasten für Bern und Biel
Obwohl deren Zentrumsfunktion und die damit verbundenen Kosten mit jenen von Städten wie Bern oder Biel schlicht nicht vergleichbar sind. Ergebnisse der jüngsten Neuerhebung zeigen, dass die Nettozentrumslasten der Städte Bern und Biel geringer ausfallen.
Bei der Stadt Thun ergibt sich eine Erhöhung der pauschalen Abgeltung. Daher werden Bern und Biel voraussichtlich ab 2025 (und die folgenden fünf Jahre) eine tiefere Abgeltung erhalten.
Für Biel bedeutet dies einen Rückgang von rund 20 Millionen auf 18,8 Millionen Franken.
Die vom Kanton geplante Anpassung der Abzüge für Zentrumsnutzen und Standortvorteile von den Brutto-Zentrumslasten lehnt der Gemeinderat kategorisch ab.
Unzufriedenheit mit unvollständiger Abgeltung der Zentrumslasten
Für die Stadt Biel bedeutet diese Praxisänderung eine Veränderung des Abzugsatzes von aktuell 13 Prozent auf 25 Prozent, was zur Reduktion der Abgeltung an die Stadt wesentlich beiträgt.
Es ist für den Gemeinderat sehr unbefriedigend, dass nach wie vor keine vollständige Abgeltung der Zentrumslasten erfolgt.
Mit der FILAG-Revision 2012 wurde eine Abgeltung von 80 Prozent der Netto-Zentrumslasten mit zusätzlicher Berücksichtigung der nicht abgegoltenen Zentrumslasten im direkten Finanzausgleich berücksichtigt.
Gemeinderat fordert Wiederherstellung kantonaler Abgeltung auf 80 Prozent
2019 hat der Regierungsrat aus finanzpolitischen Gründen auf eine Erhöhung der Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten an die Gemeinden Bern, Biel und Thun verzichtet und die Gesamtsumme von 90,8 Millionen Franken nicht erhöht.
Entsprechend wurde die kantonale Abgeltung von 80 Prozent auf 63,1 Prozent reduziert. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass der ursprünglichen Absicht entsprochen und die Abgeltung wieder auf 80 Prozent erhöht werden sollte.