Stadt begrüsst schweizweit einheitliche Littering-Strafen
Der Gemeinderat Biel unterstützt die Einführung national einheitlicher Littering-Bussen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch Abfallverwertung.

Wie die Stadt Biel bekannt gibt, wurde durch die erfolgreiche parlamentarische Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» das nationale Umweltschutzgesetz (USG) revidiert und teilweise per 1. April 2025 in Kraft gesetzt. Wichtigste Neuerungen sind, dass Abfälle vorrangig wiederverwertet werden müssen, bevor diese verbrannt werden. Ausserdem sollen neue, national harmonisierte Littering-Bussen eingeführt werden.
Der Gemeinderat hat dem Schweizerischen Städteverband im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seine Stellungnahme zur Änderung der Abfallverordnung und der Ordnungsbussenverordnung zukommen lassen.
Er unterstützt und begrüsst die geplanten Anpassungen. Mit der Änderung der Ordnungsbussenverordnung soll Littering und die widerrechtliche Entsorgung grosser Mengen an Siedlungsabfällen dank der Einführung einer landesweit einheitlichen Busse bekämpft werden.
Ziel der Anpassung der Abfallverordnung hingegen ist die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, indem organische Abfälle vorrangig wiederverwendet anstatt energetisch verwertet werden (Methanisierung).