Wie die Gemeinde Safenwil berichtet, ist die Prämienverbilligung bis spätestens 31. Dezember 2021 zu beantragen.
Ortseinfahrt Safenwil auf der Köllikerstrasse.
Ortseinfahrt Safenwil auf der Köllikerstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Prämienverbilligungsverfahren wird online geregelt. Alle Personen, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben könnten, haben von der SVA Aargau einen Zugangscode erhalten. Die Prämienverbilligung ist bis spätestens 31. Dezember 2021 zu beantragen.

Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Antragsstellung erfolgt, ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2022 verwirkt und kann dann nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.

Wer keinen Zugangscode erhalten hat oder dessen Zugangscode bereits abgelaufen ist, kann bei der SVA einen neuen Code beantragen.

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