Reglement über die Reklame in Biel wird erneut aufgelegt
Wie die Gemeinde Biel/Bienne informiert, ist das Reglement bezüglich der Reklame in der Stadt nicht mehr aktuell und muss überarbeitet werden.

Die Einwohnergemeinde Biel bringt hiermit die Totalrevision des Reglements über die Reklame in der Stadt Biel, bestehend aus einem Reglement und einem Plakatierungsplan, zur zweiten öffentlichen Auflage.
Das Reglement über die Reklame ist seit 2002 in Kraft und ist nicht mehr zeitgemäss. Die Totalrevision des Reklamereglements der Stadt Biel hat zum Ziel, die Art und Weise der Integration von Reklamen im gebauten Raum zu regeln. Der Planungsperimeter erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet. Nach der ersten öffentlichen Auflage zwischen dem 6. April und 5. Mai 2021 wurden verschiedene Anpassungen am Reglement vorgenommen, welche nun Gegenstand einer zweiten öffentlichen Auflage sind.
Gemäss Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 haben die Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufzuliegen. Die zweite öffentliche Auflage findet vom 13. Juli bis 19. August 2022 bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock) statt.
Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen, welche sich auf die nach der ersten Auflage vorgenommenen Änderungen beziehen, können bis zum 19. August 2022 bei der Abteilung Stadtplanung, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, eingereicht werden.