Pieterlen erhöht Gebühren ab 2026
Die Gemeinde Pieterlen passt ab 2026 zahlreiche Gebühren an, darunter Stundenansätze, Pauschalen, Hundetaxe sowie Friedhofs- und Bestattungstarife.

Wie die Gemeinde Pieterlen mitteilt, hat der Gemeinderat als finanzielle Massnahme die bestehende Gebührenverordnung überprüft und angepasst. Die neue Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und liegt nun für 30 Tage öffentlich auf.
Die wichtigsten Änderungen betreffen eine Anpassung der Stundenansätze, darunter die Einführung einer neuen reduzierten Aufwandsgebühr von 50 Franken, die Erhöhung des Ansatzes für normale Tätigkeiten von 80 Franken auf 90 Franken sowie die Anpassung des Ansatzes für Dienstleistungen, die besondere fachliche Qualifikationen erfordern, von 110 Franken auf 120 Franken.
In der Folge werden auch verschiedene Pauschalgebühren entsprechend den neuen Stundenansätzen angepasst. Zudem wird die Hundetaxe pro Hund und Jahr von 100 Franken auf 120 Franken erhöht.
Die Friedhof- und Bestattungsgebühren werden gemäss dem effektiven Aufwand neu festgesetzt. Bei der Vermietung der Festbänke gilt für Privatpersonen neu eine Pauschale von 50 Franken für Lieferung und Abholung.










