Pieterlen BE: Neue Tarife für Solarstrom gelten ab Januar 2027
Der Gemeinderat von Pieterlen BE legt die Rückvergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2027 neu fest. Grund sind neue Vorgaben des Bundes zur Einspeisung.

Der Gemeinderat hat die Tarife für die Rückvergütung von Solarstrom und Herkunftsnachweisen ab dem 1. Januar 2027 festgelegt. Hintergrund sind neue bundesrechtliche Vorgaben zur Vergütung von ins Netz eingespeister Energie. Die neuen Tarife werden im Rahmen der Tarifpublikation der energiePIETERLEN veröffentlicht.










