Nidau: Änderungen des Teilbaureglements «Weiteres Stadtgebiet»

Stadt Biel
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Biel/Bienne,

Die baurechtliche Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» wird zur 2. ergänzenden öffentlichen Auflage gebracht.

Der Nidau-Büren Kanal in Nidau.
Der Nidau-Büren Kanal in Nidau. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Gemeinderat Nidau bringt die vom Stadtrat am 18. November 2021 beschlossenen Änderungen des Teilbaureglements «Weiteres Stadtgebiet» zur nachträglichen öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 25. November 2021 bis 27. Dezember 2021, in der Stadtkanzlei Nidau öffentlich auf. Sie sind auch auf der Homepage Nidau publiziert.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Stadtkanzlei Nidau einzureichen. Es kann nur gegen die aufgelegten Änderungen Einsprache erhoben werden.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden voraussichtlich im Februar 2022 statt.

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