Neuer Zonenplan «Naturgefahren» liegt öffentlich auf in Biel
Wie die Stadt Biel bekannt gibt, muss die erarbeitete Naturgefahrenkarte nach dem Mitwirkungsverfahren in die baurechtliche Grundordnung integriert werden.

Die Stadt Biel hatte 2005 erstmals eine Naturgefahrenkarte erstellt. Diese wurde 2020 aktualisiert.
Naturgefahrenkarten bilden ab, wie hoch die Gefährdung durch mögliche Naturereignisse in besiedelten Gebieten ist.
In der Stadt Biel sind das insbesondere Hochwasser und Steinschlag, wobei die gefährdeten Gebiete je nach Auftretenswahrscheinlichkeit und Intensität der Naturgefahren dargestellt werden.
Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung
Die Stadt Biel hat in den letzten zwanzig Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die von Naturereignissen ausgehenden Risiken für die Bieler Bevölkerung zu verringern.
Im Vergleich zur Gefahrenkarte von 2005 sind deshalb grosse Gebiete zwischen der Taubenlochschlucht und dem Hauserwehr nur noch geringfügig von Hochwasser gefährdet.
Es bestehen jedoch weiterhin Gebiete mit erhöhter Überflutungsgefahr (insbesondere im Bereich des Schüsskanals im Stadtzentrum) oder Steinschlaggefahr (Jurasüdfuss im Nordwesten der Stadt).
Weitere Schutzmassnahmen sind notwendig
Ergänzende Untersuchungen haben gezeigt, dass bezüglich Steinschlag bei einzelnen Parzellen Schutzmassnahmen notwendig sind.
Bezüglich Hochwasser prüft die Stadt Biel zusätzliche Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung.
Grundeigentümer können, wie dies heute schon der Fall ist, selber Massnahmen zum Schutz ihrer Gebäude ergreifen.
Berücksichtigung von Naturgefahren in der Raumplanung
Gefahrengebiete müssen gestützt auf die übergeordneten Vorgaben in der Raumplanung berücksichtigt werden, sodass bei Bauvorhaben und Siedlungsentwicklungsprojekten weder Menschen noch erhebliche Sachwerte gefährdet werden.
Die Stadt Biel muss deshalb die Naturgefahrenkarte in ihre baurechtliche Grundordnung integrieren.
Diese ist grundeigentümerverbindlich und regelt, wo und wie in der Stadt gebaut werden kann.
Die Integration der Naturgefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung erfolgt mit einem neuen Zonenplan «Naturgefahren» sowie ergänzenden Bestimmungen im Baureglement.
Punktuelle Um- oder Auszonung unbebauter Parzellen ist nötig
Ebenfalls sind in einzelnen Fällen aufgrund erheblicher Gefährdung Um- respektive Auszonungen von unbebauten Parzellen notwendig.
Die davon betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden bereits informiert.
Vom 23. Mai bis 23. Juni läuft das öffentliche Mitwirkungsverfahren
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zu dieser Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung findet vom 23. Mai bis 23. Juni 2023 statt.
Alle interessierten Personen können im Rahmen dieses Verfahrens ihre Meinung zu den Inhalten der Planung äussern.
Die eingegangenen Eingaben werden geprüft und in einem Bericht beurteilt.
Da es sich um ein sogenanntes ordentliches Planungsverfahren handelt, entscheiden die Bieler Stimmberechtigten am Ende des Verfahrens über die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung.