Wie die Stadt Biel mitteilt, befinden die Stimmberechtigten am 3. März 2024 über die überarbeitete neue «Verfassung». Es wird beibehalten, was sich bewährt hat.
Blick auf die Altstadt von Biel.
Blick auf die Altstadt von Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Stadtordnung regelt heute unnötig viele Einzelheiten in teilweise sehr langen und unübersichtlichen Artikeln.

Zahlreiche Teilrevisionen haben überdies dazu geführt, dass die Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit der Stadtordnung zusätzlich gelitten hat.

Mit der neuen Stadtordnung soll daher nun eine für die Bevölkerung gut lesbare «Stadtverfassung» geschaffen werden, die die Organisation und das Zusammenwirken der Organe der Stadt regelt.

Nebst sprachlicher Neufassung und klarerem Aufbau enthält die künftige Stadtordnung eine Reihe von Neuerungen.

Mehr Mitwirkungsrechte für die Bevölkerung

Die Stadtordnung wird mit einer Präambel eingeleitet. Verfasst hat sie im Rahmen eines Wettbewerbs die Bielerin Vera Urweider.

Die Bevölkerung erhält mehr Mitwirkungsrechte, beispielsweise dank der Einführung der Volksmotion, mit der neben Mitgliedern des Parlaments weitere, auch nicht stimmberechtigte Personen parlamentarische Vorstösse einreichen können.

Neu unterstehen alle Reglemente des Stadtrats mit Ausnahme von dessen eigener Geschäftsordnung dem fakultativen Referendum.

Die Unterschriftenzahl für Referenden und Initiativen wird herabgesetzt auf 800 bei Referenden und auf 2000 bei Initiativen.

Klare Regelung der Notstandszuständigkeiten

Parlamentsmitglieder können sich ausnahmsweise bei längeren beruflichen oder familiären Verpflichtungen im Stadtrat vertreten lassen.

In ausserordentlichen Lagen, wenn die Situation Versammlungen verunmöglicht, kann der Stadtrat auch digitale Sitzungen durchführen.

Die Notstandszuständigkeiten der Exekutive sind nun klar geregelt. Nicht zuletzt soll die Stadt einen ausgeglichenen Finanzhaushalt und eine tragbare Verschuldung anstreben.

Die neue Stadtordnung will den heutigen rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an eine moderne Stadt gerecht werden.

Bewährtes erhalten

Was sich in der Vergangenheit bewährt hat, soll beibehalten werden.

So bleiben die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten der politischen Organe weitgehend unverändert.

Die beiden 2010 und 2016 angenommenen Volksinitiativen für ein Verbot von Doppelmandaten und die Festsetzung der Löhne der Gemeinderatsmitglieder auf 200'000 Franken und des Lohns des Stadtpräsidiums auf 220'000 Franken wurden ebenfalls beibehalten.

Die Ausgabenzuständigkeiten werden mit Blick auf die Teuerung seit der letzten Totalrevision im Jahr 1996 massvoll angepasst.

Totalrevision ist kostenneutral

Die Totalrevision der Stadtordnung hat als solche keine direkten finanziellen Auswirkungen und kann als kostenneutral betrachtet werden.

Aufgrund der gleichbleibenden Organisation der Stadtverwaltung (fünf Direktionen, fünf Gemeinderatsmitglieder, 60 Stadtratsmitglieder) müssen wegen der Totalrevision der Stadtordnung keine neuen Stellen geschaffen und keine bestehenden abgebaut werden.

Vorarbeiten zur neuen Stadtordnung

Das Projekt zur Totalrevision der Stadtordnung wurde Anfang 2017 begonnen.

Nach umfangreichen Vorarbeiten unter Einbezug von Mitgliedern des Parlaments und der Bevölkerung begann der Stadtrat im Herbst 2019 mit der politischen Beratung.

Aufgrund der vielen teilweise höchst kontroversen Änderungsanträge und bedingt durch die Coronapandemie konnte der Stadtrat die Beratungen nach zwei Lesungen vergangenen Herbst abschliessen.

Stimmberechtigte entscheiden am 3. März 2024

Das Parlament stimmte am 15. November 2023 mit 42 Ja- gegen null Nein-Stimmen bei neun Enthaltungen der neuen Stadtordnung zu.

Das letzte Wort haben nun am 3. März 2024 die Stimmberechtigten der Stadt Biel.

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