Genehmigung der Überbauungsordnung «Jakob-Strasse Süd»
Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung «Jakob-Strasse Süd» genehmigt.

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung «Jakob-Strasse Süd» genehmigt. Diese regelt die Bebauung und Nutzung im Bereich zwischen Jakob-Strasse, Längfeldweg, Länggasse und Kirchenfeld.
Für das Gebiet «Jakob-Strasse Süd» wurde 2016 in einem städtebaulichen Studienauftrag ein qualitätsvolles Konzept für eine dichte, gemischt genutzte Neuüberbauung mit zentraler Parkanlage erarbeitet. Daraufhin wurde eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung gestartet, welche den Erlass einer neuen Zone mit Planungspflicht «JakobStrasse Süd» beinhaltet. Diese wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 deutlich angenommen.
Die nun durch den Gemeinderat genehmigte Überbauungsordnung regelt die Bebauung, Nutzung und Erschliessung des Sektors, gestützt auf die Zone mit Planungspflicht, im Detail. Gegen die Überbauungsordnung sind keinerlei Einsprachen hängig. Sie wird nun dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur abschliessenden Genehmigung eingereicht.