Bieler Gemeinderat kritisiert Bundesvorgaben
Der Bieler Gemeinderat lehnt Vorgaben des Bundes ab, die Temporeduktionen und lärmarmen Belag vorschreiben. Gemeinden sollen weiterhin selbst entscheiden dürfen

Wie die Stadt Biel mitteilt, wurde der Bieler Gemeinderat vom Schweizerischen Städteverband (SSV) dazu eingeladen, zu den Vorschlägen des Bundesrats betreffend Umsetzung der Motion Schilliger Stellung zu nehmen. In seiner Vorlage beabsichtigt der Bundesrat unter anderem, die Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich auf 50 Kilometer pro Stunde festzulegen.
Aus Sicht des Gemeinderats geht dieser Wille über die Kompetenzen der Bundesorgane hinaus. Es ist unbestritten, dass die Hierarchie des Strassennetzes sichergestellt werden muss.
Es geht jedoch entschieden zu weit, die Gemeinden und Städte in ihrer Hoheit über Temporeduktionen auf ihren Strassen einzuschränken. Insbesondere dann, wenn dies auf Verordnungsebene geschehen soll, und der Bevölkerung so das demokratische Mitspracherecht verwehrt wird.
Der Bund greift hier übermässig und ohne Not in die innerkantonale Organisationsautonomie ein und verordnet Massnahmen, welche die Umsetzung auf lokaler Ebene erschweren.
Gemeinderat lehnt Pflicht für lärmarmen Belag ab
Auch die Einbaupflicht von lärmarmen Belägen als Voraussetzung für die Einführung von Tempo 30 lehnt der Gemeinderat ab. Tempo 30 zum Lärmschutz soll gemäss Entwurf des Bundesrates nur noch dann umgesetzt werden können, wenn der Lärm nicht ausreichend durch den Einbau eines lärmarmen Belages gesenkt werden kann.
Dies würde zu Mehrkosten, Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führen und den lokalen Handlungsspielraum unnötig einschränken.
Gemeinden und Städte können selbst am besten beurteilen, wo eine Abweichung von den geltenden Höchstgeschwindigkeiten notwendig und zweckmässig ist. Sie wägen bereits heute verantwortungsvoll ab, wo und wie sie solche Verkehrsmassnahmen im Interesse ihrer Bevölkerung umsetzen.
Sie verfolgen dabei das Ziel, den Siedlungsraum für ihre Bevölkerung sicher und attraktiv zu gestalten, Emissionen zu vermeiden und gleichzeitig die verkehrliche Erreichbarkeit zu gewährleisten.






