

Biel zählt Leerwohnungen

Die Eigentümer und/oder deren Vertretungen werden gebeten, ihren Wohnungsleerstand per 1. Juni 2022 bis spätestens am 6. Juni 2022 zu melden. Weitere Informationen dazu sowie das Online-Formular stehen auf der Webseite der Stadt Biel zur Verfügung.
Die Stadt Biel ruft den Eigentümern von Liegenschaften und Grundstücken auf dem Stadtgebiet ausserdem in Erinnerung, dass sie ihre leer stehenden Objekte melden müssen, sobald der Leerstand bekannt wird, wenn dieser den im städtischen Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum definierten Kriterien entspricht.
Konkret handelt es sich dabei um seit über drei Monaten leerstehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über sechs Monaten leerstehende Wohnungen. Zu diesem Zweck steht auf der Gemeindewebseite ein Online-Formular zur Verfügung. Alle Informationen zu den Bedingungen für eine Zwischennutzung von Leerraum sind auf der Webseite der Stadt Biel zu finden.