Biel fordert GasVG ohne Bremse für Klimaziele
Der Bieler Gemeinderat warnt, dass das neue Gasgesetz die Energiewende bremsen könnte. CO2-Abgaben und Anreize sollen den Umstieg fördern.

Wie die Stadt Biel berichtet, hat der Gemeinderat im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zum Entwurf des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seine Stellungnahme zuhanden des Schweizerischen Städteverbandes verabschiedet. Das Gesetz sieht umfassende Regelungen für einen stark schrumpfenden Markt vor, was im gegenwärtigen Umfeld nicht angemessen erscheint.
Die Städte, darunter auch Biel, befinden sich bereits in der Umstellung auf eine gasfreie Wärmeversorgung entsprechend den Klimazielen des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG). Sie investieren massiv in den Ausbau von Wärmenetzen und reduzieren schrittweise den Verbrauch von Erdgas, welches in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden soll.
Eine schwerfällige Regelung würde den administrativen Aufwand für Gemeinden und Netzbetreiber erheblich erhöhen und die Finanzierung der Energiewende erschweren.
Die Möglichkeit, bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Rückbau der Infrastruktur in Rechnung zu stellen, ist zwar vorgesehen, reicht jedoch nicht aus, um die Verluste und zusätzlichen Ausgaben auszugleichen. Ein derartiges Gesetz würde die Dekarbonisierung verlangsamen und die Klimaziele gefährden.
CO2-Neutralität trotz GasVG sichern
Sollte der Bund dennoch die Einführung des GasVG beschliessen, darf dieses den Übergang zur CO2-Neutralität keinesfalls bremsen. Der Gemeinderat erachtet es als notwendig, mit wirksamen Instrumenten Anreize zu schaffen, damit die Hauseigentümer ihre Gebäude sanieren und sich für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien entscheiden.
Die schrittweise Erhöhung der bereits bewährten CO2-Abgabe stellt hierbei einen wichtigen Hebel dar. Schliesslich empfiehlt der Gemeinderat, auf die im Entwurf vorgesehene Liberalisierung des Messwesens zu verzichten, um unnötige Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.






