Zeitgemässes Parkierungskonzept für die Untere Berner Altstadt
Die Untere Berner Altstadt bekommt ein zeitgemässes Parkierungskonzept, das Anwohnenden und Gewerbetreibenden den Alltag erleichtern soll.

In der Berner Altstadt, unterhalb des Zytglogge, ist der Platz knapp. Die Gassen sind Aufenthaltsraum, dienen dem ÖV sowie dem Fuss- und Veloverkehr. Anwohnende und Gewerbetreibende nutzen sie als Verkehrsraum und Parkierungsfläche.
Insbesondere Handwerkerinnen und Handwerker sowie Lieferanten haben oft Mühe, einen Parkplatz zu finden. Gleichzeitig verfügt das Rathausparking noch über freie Kapazitäten.
Um diese Situation zu verbessern und die Gassen der Unteren Altstadt von parkierten Personenwagen zu entlasten, hat der Gemeinderat nun einen wichtigen Schritt beschlossen: Er hat ein Massnahmenpaket für die Untere Altstadt verabschiedet und für die Umsetzung einen Kredit von insgesamt 578'000 Franken sowie eine kleine Anpassung des Gebührenreglementes zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Damit kann die Stadt Bern ein wichtiges Teilprojekt des «Verkehrskonzepts Wirtschaftsstandort Innenstadt» (VWI) umsetzen.
Güterumschlag wird einfacher
Für die Untere Altstadt heisst das konkret: Die heute komplizierten Regeln für die Parkierung werden durch ein einfaches und möglichst gut kontrollierbares System abgelöst. Unnötige Einschränkungen für den Güterumschlag und den Wirtschaftsverkehr werden aufgehoben.
Waren können überall dort ein- und ausgeladen werden, wo kein Halteverbot signalisiert ist und der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird (wie etwa an Engpässen). Das heutige Zufahrtsregime («Fahrverbot mit Zubringerdienst») wird unverändert beibehalten.
Die Zufahrt zur Unteren Altstadt bleibt für Zubringer also auch in Zukunft jederzeit gestattet.
Anwohnende sollen vergünstigt im Rathausparking parkieren
Für das Parkieren gilt in Zukunft folgendes: Auf den weissen, gebührenpflichtigen Parkfeldern darf bis 30 Minuten parkiert werden. Länger parkieren dürfen mit einer Ausnahmebewilligung des Polizeiinspektorats Handwerkerinnen und Handwerker, Marktfahrerinnen und Marktfahrer, die Spitex, Ärztinnen und Ärzte im Dienst oder Gewerbebetriebe mit Lieferbereitschaft sowie Kundinnen und Kunden von Altstadtgeschäften, die sperrige oder schwere Ware zu transportieren haben (Güterumschlag).
Dies entspricht der bisherigen Regelung. Die Langzeitparkierung der Anwohnerschaft soll von den Gassen der Unteren Altstadt soweit als möglich ins Rathausparking verlagert werden.
Die verbotene – aber lange tolerierte - «Laubenparkierung» soll zudem konsequent geahndet werden. Bewohnerinnen und Bewohner der Unteren Altstadt profitieren dafür von einem attraktiven Angebot: Sie können ihre Fahrzeuge künftig zu einem deutlich vergünstigten Tarif (150 statt 309 Franken pro Monat) im Rathausparking abstellen und auch die dortigen E-Ladestationen nutzen.
Der Gemeinderat hat dazu einen dreijährigen Leistungsvertrag mit der Autoeinstellhalle Rathaus AG genehmigt. Alternativ zum Rathausparking können die Anwohnenden wie bisher ihr Fahrzeug mit einer Parkkarte für 264 Franken im Jahr in einer zugewiesenen, an die Untere Altstadt angrenzende Parkkartenzone abstellen.
Gemeinsam erarbeitete Lösung
Ziel all dieser Massnahmen ist es, die Untere Altstadt vom nicht notwendigen Motorfahrzeugverkehr zu entlasten. Davon profitiert der Wirtschaftsverkehr, da für Anlieferungen und Handwerksfahrzeuge künftig mehr Raum zur Verfügung stehen wird.
Aber auch für Fussgängerinnen und Fussgänger wird die Untere Altstadt attraktiver, da sie beim Flanieren von weniger Verkehr gestört werden. Die Massnahmen machen die Untere Altstadt allgemein attraktiver: Restaurants und Cafés haben mehr Platz für die Bewirtung draussen, die Gassen können für Veranstaltungen genutzt werden oder von Anwohnerinnen und Anwohnern als erweiterter Wohnraum.
Die Massnahmen in der Unteren Altstadt sind mit den Vereinigten Altstadtleisten (VAL), den Wirtschaftsorganisationen und den Gewerkschaften erarbeitet worden. Die direkt Betroffenen begrüssen es, dass die Untere Altstadt ein einfacheres und zeitgemässes Parkierungskonzept bekommen soll.
Gemeinderätin Ursula Wyss freut sich, dass die konstruktive Zusammenarbeit nun Früchte trägt: «Das gemeinsam gefundene Resultat freut mich sehr. Damit können wir die Untere Altstadt als lebendiges Wohn- und Geschäftsquartier stärken.»
Der Stadtrat entscheidet
Damit das Massnahmenpaket Untere Altstadt umgesetzt werden kann, sind verschiedene Schritte nötig. So müssen beispielsweise die Parkierverordnung Untere Altstadt sowie die Parkkartenverordnung teilweise revidiert werden.
Das Geschäft geht nun in einem nächsten Schritt an den Stadtrat. Es ist vorgesehen, dass dieser im November 2020 über den Realisierungskredit und eine Teilrevision des Gebührenreglementes befindet.
Stimmt er zu, können die Verkehrsmassnahmen bis Ende Jahr öffentlich publiziert werden. Werden gegen die neuen Regelungen keine Beschwerden eingelegt, kann im Frühjahr 2021 mit der Umsetzung begonnen werden. Die Massnahmen werden von einer Erfolgs- und Wirkungskontrolle begleitet.