Wegfall zusätzlicher Aussenflächen bei Gastrobetrieben irritiert
Die Gastrobetriebe in Bern müssen die zusätzlichen Aussenflächen, die sie während der Corona-Pandemie nutzen konnten, wieder abgeben.

Die Gastrobetriebe in Bern müssen die zusätzlichen Aussenflächen, die sie während der Corona-Pandemie nutzen konnten, wieder abgeben. Das hat in Bern manche irritiert. Statthalterin Ladina Kirchen hingegen betont, dass die Spielregeln von Anfang an klar gewesen seien.
Um die Abstandsregeln einhalten zu können, konnten Gastrobetriebe seit 2020 unbürokratisch und ohne Bewilligung durch das Regierungsstatthalteramt mehr Aussenfläche beanspruchen, dort wo dies möglich war. Mitte Februar nahm der Bundesrat die meisten Corona-Schutzmassnahmen wieder zurück, da sich eine Entspannung der Pandemielage abzuzeichnen begann.
Auf der Homepage der Regierungsstatthalter wurde daher auch die Meldung aufgeschaltet, dass ab sofort die Pandemie-bedingt genutzten zusätzlichen Aussenflächen der Restaurants wieder wegfallen und der vor der Corona-Pandemie bewilligte Zustand der Aussenfläche wiederhergestellt werden müsse.
Die Stadt Bern zeigte sich von der Publikation überrumpelt, wie der «Bund» und die «Berner Zeitung am Freitag berichteten.
Für den für die Gastronomie zuständigen Sicherheitsdirektor Reto Nause (Die Mitte) kam die Ankündigung «zur Unzeit». Das Gastgewerbe sei weit davon entfernt, sich erholt zu haben. Zudem sei die Stadt daran, mit Anwohnenden im Gespräch Lösungen zu finden, um der Gastronomie künftig mehr Platz zur Verfügung stellen zu können.
Es sei immer klar gewesen, dass die Aussenflächen nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder auf den normalen, bewilligten Zustand zurückgehen müssten, betonte Kirchen gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag. Dies hätten die Regierungsstatthalterämter seinerzeit auch klar so kommuniziert.
Sie wisse auch um die Begehren der Stadt, die gerne gewisse Flächen für die Gastroszene erweitern würde. «Wenn die Stadt das will, dann soll sie das auch dürfen», sagte Kirchen. Doch solche Erweiterungen müssten im Rahmen ordentlicher Bewilligungsverfahren passieren.
Die zusätzlichen Aussenflächen, die die Gastrobetriebe während der Corona-Pandemie nutzen konnten, brauchten keine Bewilligung, da die Betriebe die bewilligte Sitzzahl nicht erhöhen durften. Vielmehr ging es darum, zwischen den Tischen mehr Platz lassen zu können.
Für Kirchen ist denn klar: der alte Zustand muss grundsätzlich wieder hergestellt werden. Es gelte aber sicher, mit Mass und in Betrachtung des Einzelfalles vorzugehen. Sie sei im Austausch mit den Stadtbehörden und werde sich nächste Woche mit der Gastrobranche treffen.
Dass die Nachricht lediglich auf der Homepage der Statthalterämter aufgeschaltet und nicht aktiv kommuniziert wurde, sorgte ebenfalls für Wirbel. «Im Nachhinein ist man immer gescheiter», räumte Kirchen ein. Sie kündigte an, die Gemeinden des Verwaltungskreises Bern-Mittelland noch schriftlich zu informieren.
Dass sie nicht vorab gross informiert habe, liege daran, dass von Anfang an klar gewesen sei, dass und wann die zusätzlichen Flächen wieder abgegeben werden müssten.