Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar

Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 22. Mai 2000 gegen Myanmar verhängt hatte.
Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar wurde in Anbetracht der Menschenrechtsverletzungen in diesem Land erlassen. Aufgrund von Fortschritten in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung in Myanmar beschloss der Bundesrat am 9. Mai 2012 im Nachgang zur EU die Aufhebung der Sanktionen, mit Ausnahme des Rüstungsgüter- und Repressionsgüterembargos.
Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2018 aufgrund seiner Besorgnis über die systematischen Menschenrechtsverletzungen die Sanktionen gegenüber Myanmar wieder verschärft.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
- Verbote betreffend Rüstungs- und Repressionsgütern
- Verbote für Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- Verbot betreffend doppelt verwendbaren Gütern, falls die Güter für militärische Zwecke oder militärische Endverwender bestimmt sind
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
- Verbot betreffend militärischer Ausbildung und Zusammenarbeit