Stadt Bern schliesst Finanzierungslücken in Altersbetreuung
Wie die Stadt Bern mitteilt, verankert sie das Pilotprojekt «Betreuungsgutsprachen» rückwirkend auf den 1. August 2023 als Regelangebot.

Die Stadt Bern finanziert nun als Regelangebot verschiedene Unterstützungsleistungen wie Notrufsysteme, Mahlzeitendienste oder Mittagstische, kleinere bauliche Anpassungen in Wohnungen und spricht Beiträge an betreute Wohnformen.
Das Angebot richtet sich an Stadtberner im AHV-Alter, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können und deren Einkommen und Vermögen eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet.
Für die Betreuungsgutsprachen sind für das Jahr 2024 285'000 Franken budgetiert.
Leistungsvertrag und Verpflichtungskredit für Abgeltung der Leistungen
Die Bedarfsabklärung wird von Pro Senectute Kanton Bern im Rahmen eines Leistungsvertrags mit der Stadt Bern durchgeführt.
Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag und den Verpflichtungskredit für die Abgeltung der Leistungen für die Jahre 2023 bis 2026 in der Höhe von insgesamt 102'500 Franken genehmigt.
Gemeinderat schliesst Lücke im Finanzierungssystem
Der Gemeinderat schliesst mit der Inkraftsetzung einer Teilrevision des städtischen Altersreglements nun eine Lücke im Finanzierungssystem: Während die Alterspflege über die Krankenversicherung und kantonale Beiträge finanziert wird, ist die Betreuung und Unterstützung im Alltag Privatsache.
«In Bern als ‹Stadt für alle› sollen alle Generationen ein gutes Leben führen können.
Dazu leisten die Betreuungsgutsprachen einen wichtigen Beitrag», sagt Gemeinderätin Franziska Teuscher.
«Die Stadt Bern hat mit dieser innovativen Lösung ihre Hausaufgaben gemacht. Bei der Umsetzung der städtischen Altersstrategie 2030 sind wir damit auf Kurs.»
Gutsprachen leisten Beitrag zum Erhalt von Lebensqualität im Alter
Das dreijährige Pilotprojekt «Finanzielle Unterstützung von Betreuung im Alter (Betreuungsgutsprachen)» (2019 bis 2022) wurde von der Direktion für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern initiiert.
Die Evaluation hat gezeigt, dass die Gutsprachen einen Beitrag zum Erhalt von Lebensqualität und Selbständigkeit im Alter leisten und die Pflegebedürftigkeit hinauszögern.
Der Bundesrat, der am 21. Juni 2023 die Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in die Vernehmlassung geschickt hat und darin Betreuungsleistungen vorsieht, weist in seinem erläuternden Bericht auf das Pilotprojekt in Bern hin.
Bund und Kanton sind gefordert
Gute Betreuung im Alter ist neben der Finanzierung der Altersvorsorge und der Sicherung der Pflegeversorgung zum zentralen Thema der Alterspolitik auf allen Ebenen in der Schweiz geworden.
Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sollen von Bund und Kantonen finanziert werden. Die Stadt bezahlt Leistungen, welche subsidiär nicht abgegolten werden.
Wenn auf Kantons – oder Bundesebene eine Lösung vorliegt, wird die Stadt keine Leistungen mehr erbringen, die auf übergeordneter Ebene abgedeckt sind.
Das Subsidiaritätsprinzip ist gewahrt.