Im Zusammenhang mit einer Messerstecherei unter türkischen Geschäftskonkurrenten hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für die drei Beschuldigten mehrjährige Freiheitsstrafen gefordert. Die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch.
Eine Figur von Justizia
Eine Figur von Justizia - AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die drei Anfang Januar 2019 einen unliebsamen Geschäftskonkurrenten umzubringen versuchten. Der Wirt soll auf den Konkurrenten mit einem Messer eingestochen habe. Der Bruder hielt das Opfer fest, während der Vater als Oberhaupt der traditionellen türkischen Familie den Befehl gab, den Konkurrenten zu töten.

Die Aussagen der drei Angeschuldigten hielt Staatsanwältin Brigitte Häberli für unglaubwürdig. Der Lokalbetreiber, sein Vater und sein Bruder hätten widersprüchliche Angaben gemacht, ihren Tatbeitrag beschönigt und versucht, dem Konkurrenten die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Ihre Schilderungen widersprechen laut Staatsanwaltschaft den Erkenntnissen des Instituts für Rechtsmedizin und auch den verschiedenen Aussagen unbeteiligter Zeugen, die die Auseinandersetzung am helllichten Tag in der Nähe des Bahnhofs Thun beobachtet hatten.

Die drei hätten sich «wie die Geier» auf einen Mann gestürzt, der in ein Auto einstieg, zitierte die Staatsanwältin aus Zeugenaussagen. Anders die Beschuldigten: Sie beschrieben sich entweder als Opfer oder als Schlichter in der Auseinandersetzung.

Der Lokalbetreiber und seine Familie hätten alles daran gesetzt, den Konkurrenten schlecht zu machen und zu schikanieren. Dazu habe die ganze Familie ein einziges Lügengebäude errichtet, kam die Staatsanwältin zum Schluss.

Sie forderte für den Lokalbetreiber eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren, für den Bruder eine Strafe von 6 Jahren und für den Vater eine von 5,5 Jahren. Der Vater und der Bruder seien des Landes zu verweisen. Der Lokalbetreiber hat einen Schweizer Pass.

Die drei hätten bei dem Angriff den Tod ihres Gegners in Kauf genommen und seien wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig zu sprechen, so der Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger des Lokalbetreibers forderte am Mittwoch für seinen Mandanten einen Freispruch. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dürfe höchstens eine teilbedingte Freiheitsstrafe von maximal 30 Monaten ausgefällt werden, verlangte er.

Sein Mandant sei nämlich gar nicht der Angreifer. Der Messerangriff sei vom Geschäftskonkurrenten ausgegangen, sein Mandant habe sich lediglich in Notwehr verteidigt. Er habe die messerführende Hand des Konkurrenten gepackt und versucht, diesen vom Zustechen abzuhalten. Bei dem Gerangel sei der Konkurrent verletzt worden. Der Vater und der Bruder hätten versucht, beschwichtigend auf das Geschehen einzuwirken.

Nur weil eine Familie kurdische Wurzeln habe, handle es sich nicht einfach tel quel um einen düsteren Familienclan, der auf Blutrache sinne, verwahrte sich der Verteidiger des Lokalbetreibers gegen das von der Staatsanwältin gezeichnete Bild. Sein Mandant sei ein in der Schweiz integrierter, erfolgreicher Geschäftsmann.

Vielmehr sei es so, dass dessen einstiger Freund und Geschäftspartner neidisch auf den Erfolg sei. Der Mann habe den Lokalbetreiber mehrfach bedroht.

Der Verteidiger verwies auch auf den Umstand, dass keine Tatwaffe gefunden wurde. Diese habe jemand aus dem Auto des verletzten Konkurrenten geholt und entsorgt, so der Verteidiger. Er untermauerte dies mit einer Zeugenaussage, wonach der Sohn des verletzten Konkurrenten mit seinem Auto zum Tatort gefahren kam und einen unbekannten Beifahrer aussteigen liess.

Während sich der Sohn um den blutenden Vater kümmerte, soll der Beifahrer etwas aus dem Auto des Vaters geholt und sich entfernt haben. Das könne nur die Tatwaffe gewesen sein, folgerte der Verteidiger.

Die Staatsanwältin sah es indessen als erwiesen an, dass der Lokalbetreiber den Angriff auf seinen Konkurrenten geplant hatte und dementsprechend ein Messer mitführte.

Am Mittwochnachmittag werden noch die Verteidiger des Vaters und des Bruders plädieren. Das Urteil soll am Freitagnachmittag eröffnet werden.

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