Schweiz und Schweden unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Schweden haben am 19. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet.

Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.