Regierungsrat gegen Verbot von Konversionstherapien im Kanton Bern

Die Motion gegen sogenannte Konversionstherapien wurde unterschrieben von Grossratsmitgliedern der Grünen sowie von SP, AL, GLP, FDP, SVP und Mitte. Die Therapieversuche seien ein schwerer Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen und müssten deshalb unter Strafe gestellt werden.
Homosexualität sei keine Krankheit und bedürfe keiner Therapie, hält auch der Regierungsrat fest. Dasselbe gelte für alle Formen von Geschlechtsidentitäten.
Aufgrund von Hinweisen aus Fachkreisen müsse davon ausgegangen werden, dass solche «Therapien» auch im Kanton Bern durchgeführt würden. Offiziell seien indessen keine Fälle bekannt.
Eine spezifische Strafnorm gegen Konversionstherapien gebe es in der Schweiz zwar nicht. Bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Therapie könnten aber strafbar sein - beispielsweise Verstösse gegen die körperliche Integrität, das Vermögen oder die persönliche Freiheit.
Jede Person könne Meldung bei der Kinderschutzbehörde KESB erstatten, wenn sie von der Gefährdung einer minderjährigen Person Kenntnis habe. Fachpersonen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, seien sogar zur Meldung verpflichtet, wenn sie konkrete Hinweise auf eine Gefährdung hätten.
Eine allfällige Ergänzung des Strafgesetzbuchs mit einer neuen Strafnorm sei Aufgabe des Bundes, betont die Regierung. Dass Kantone in diesem Bereich individuelle Bestimmungen erarbeiteten, sei nicht sinnvoll.