Pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation informiert zur Vernehmlassungseröffnung.

Mit dem neuen Gesetz sollen alle Haushalte eine pauschale Vergütung für die vom Bund ohne Rechtsgrund einkassierte Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhalten.
Eröffnet: 17.04.2019
Frist: 05.08.2019