Pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

Der Bundesrat
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Bern,

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation informiert zur Vernehmlassungseröffnung.

Archiv (Symbolbild)
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Mit dem neuen Gesetz sollen alle Haushalte eine pauschale Vergütung für die vom Bund ohne Rechtsgrund einkassierte Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhalten.

Eröffnet: 17.04.2019

Frist: 05.08.2019

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