Die Berner Regierung hat ein neues kantonales Sportförderungsgesetz erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben.
Kinder spielen Fussball.
Zwei Kinder spielen im Trainingscamp Fussball (Symbolbild). - Keystone

Die Berner Regierung hat ein neues kantonales Sportförderungsgesetz erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen den heutigen Gegebenheiten anpassen und die Umsetzung der kantonalen Sportstrategie ermöglichen.

Diese Strategie stiess im Frühling 2018 im Kantonsparlament auf recht viel Kritik. Der Grosse Rat ergänzte den Bericht damals mit einigen Planungserklärungen, also Aufträgen an die Kantonsregierung. Unter anderem forderte der Grosse Rat ein kantonales Sportanlagenkonzept.

Wie die Berner Regierung am Freitag mitteilte, ist dieses Anliegen im Gesetz aufgenommen worden. Dies mit einem im Gesetz formulierten Auftrag an den Kanton, ein solches Konzept zu entwickeln.

Auf regionaler Stufe soll die entsprechende Planung in Form von Richtplänen erfolgen. Damit liessen sich sich die angestrebten räumlichen Entwicklungen und die Sportanlagenplanungen des Kantons sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abstimmen, schreibt die Kantonsregierung.

Die Gliederung des neuen Erlasses ist an die Sportstrategie angelehnt. Nach einem Kapitel mit allgemeinen Bestimmungen folgen die Kapitel Breitensport, Leistungssport sowie Bildung und Sport. Die Kapitel Sportanlagenplanung und gemeinsame Bestimmungen wirken sich laut Regierung als Querschnittsthemen auf die drei vorherigen Kapitel aus.

Im Bereich des Breiten- und des Leistungssports wird die Möglichkeit des Kantons verankert, in der Sportförderung selber tätig zu sein. Er kann auch entsprechende Angebote konzipieren sowie Programme und Projekte unterstützen.

Er sei überzeugt, mit dem neuen Gesetz eine Vorlage zu haben, die viele Anliegen der Anspruchsgruppen im Bereich des Sports aufnehme, schreibt der Berner Regierungsrat in seiner Mitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. September.

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