Der Berner Gemeinderat prüft, ob sich Menschen künftig mit ihren Haustieren bestatten lassen können. Der Stadtrat überwies am Donnerstagabend ein entsprechendes Postulat der Grünliberalen.
Friedhof Bern
Blick auf den Schlosshalde-Friedhof in Bern. (Symbolbild) - Keystone

Die GLP/JGLP-Fraktion wies darauf hin, dass Tiere oft die letzten Begleiter sind, besonders von alleinstehenden Personen. Das Postulat blieb im Rat unbestritten, eine Debatte gab es nicht.

Der Gemeinderat zeigte sich in seiner schriftlichen Antwort bereit, alternative Grabarten zu prüfen. Dies jedoch unter der Prämisse, dass die Totenruhe nicht gestört und die Pietät gewährleistet werde.

Auf dem Schosshaldenfriedhof besteht laut Gemeinderat die Möglichkeit, ein Grabfeld «Mensch mit Tier» anzulegen. Die sterblichen Überreste der Menschen könnten wahlweise als Asche in der Urne beigesetzt oder als Leichnam im Sarg bestattet werden. Bei Haustieren komme nur die Form von Asche in Frage.

Nach übergeordnetem Recht sind Mensch-Tier-Bestattungen zulässig. Für die Realisierung des Grabfelds braucht es allerdings die Anpassung städtischer Vorschriften. Das dauert laut Gemeinderat aufgrund der Komplexität etwa drei Jahre.

Nach Angaben der «Berner Zeitung» würde Bern mit einem explizit deklarierten Grabfeld «Mensch mit Tier» schweizweit Neuland betreten. In Zürich dürfen zwar offiziell Tierurnen in Gräbern oder Urnennischen beigesetzt werden, doch darf das Tier nicht auf der Grabbeschriftung vorkommen.

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