Kredit für neues Fallführungssystem im Kanton Bern
Wie der Kanton Bern mitteilt, wird ein Kredit von 52 Millionen Franken für das IT-Programm «Neues Fallführungssystem im Kanton Bern NFFS» beantragt.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 52 Millionen Franken für das IT-Programm «Neues Fallführungssystem im Kanton Bern NFFS» in den Jahren 2024 bis 2028.
Das NFFS soll bei den Sozialdiensten, bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und in der Arbeitsintegration eingesetzt werden.
Heute werden im Kanton Bern in diesen Bereichen unterschiedliche Fallführungssysteme genutzt, weshalb es keine einheitliche Fallführung gibt.
Mit der Ablösung oder Erneuerung der bestehenden Systeme möchten die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) die Chance nutzen, ein einheitliches Fallführungssystem im Kanton Bern zu beschaffen und einzuführen.