Kommt Referendum zustande, soll Steuersenkung verschoben werden

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Bern,

Die Berner Regierung will 2022 auf eine weitere Steuersenkung für natürliche Personen verzichten, falls das Referendum gegen die geplante Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern zustande kommt.

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Der Berner Grosse Rat hat die Änderungen des kantonalen Einführungsgesetzes zur Zivil-, Straf- und Jugendstrafprozessordnung in zweiter Lesung verabschiedet. (Archivbild) - keystone

Die Kantonsregierung will damit verhindern, dass eine Steueranlagesenkung bei den natürlichen Personen ohne gleichwertige Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern resultiert. Das schreibt der Regierungsrat in seinen Anträgen zum Budget 2022 und zum Aufgaben- und Finanzplan 2023-25, welche am Donnerstag publiziert wurden.

Diese Anträge richten sich an den bernischen Grossen Rat. Dieser hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Berner Regierung die Steuern für natürliche Personen ab 2021 in zwei Schritten senken muss. Mit dem Budget 2021 verringerte die Kantonsregierung die Steuern für natürliche Personen im Umfang von 45 Millionen Franken.

Diese Mindereinnahmen wurden kompensiert durch Mehreinnahmen im gleichen Umfang durch eine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke im Kanton Bern.

Mit dem Budget 2022 sollten nun die Steuern für natürliche Personen im Umfang von weiteren 40 Millionen Franken verringert werden. Die höheren, ökologischer ausgerichteten Motorfahrzeugsteuern sollten den gleichen Betrag einbringen. Doch ergriff die SVP des Kantons Bern Mitte Juli das Referendum.

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