Am 22. Juni 2019 findet der E-Prix in der Stadt Bern statt.
Strasse (Symbolbild)
Strasse (Symbolbild) - Gemeinde Thun

Trotz einer regen öffentlichen Diskussion und verschiedenen Debatten im Stadtrat bleibt nach wie vor unklar, wie der Gemeinderat sicherstellt, dass seine Auflagen eingehalten werden und wie er dafür sorgt, dass wirklich keine öffentlichen Gelder – auch nicht in Form von Arbeitsleistungen der Stadtverwaltung – in den Anlass fliessen. Wir bitten daher den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie wird der Anlass finanziert, welche Sponsoren stehen dahinter und in welchem Umfang beteiligen sie sich?

2. Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass keine öffentlichen Gelder in den Anlass fliessen? Wie funktioniert die Rückerstattung von Arbeitsaufwand der Stadtverwaltung durch den Veranstalter?

Wird der Gemeinderat diese Abgeltung dem Stadtrat zugänglich machen?

3. Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass die Auflagen bezüglich Ökobilanz, Lärm, Quartierverträglichkeit, Schutz der Grünanlagen eingehalten werden?

4. Ist ein öffentlich zugänglicher, detaillierter Bericht zu den Auflagen und der Finanzierung des

Anlasses vorgesehen?

Bern, 25. April 2019

Erstunterzeichnende: Rahel Ruch

Mitunterzeichnende: Katharina Gallizzi, Franziska Grossenbacher, Eva Krattiger, Lea Bill, Leena

Schmitter, Regula Tschanz, Regula Bühlmann, Devrim Abbasoglu-Akturan, Ursina Anderegg, Seraina Patzen

Antwort des Gemeinderats

Zu Frage 1:

Beim Veranstalter handelt es sich um eine privat gehaltene Aktiengesellschaft, welche von Herrn Derron als Veranstalter vertreten wird und welche die E-Prix Anlässe in der ganzen Schweiz durchführt. Der Anlass wird durch die Aktiengesellschaft und durch die von ihr gewonnenen Sponsoren finanziert. Dem Gemeinderat liegen keine Sponsorenverträge des E-Prix vor. Es handelt sich hierbei um privatwirtschaftliche Verträge zwischen der Veranstalterin und den Sponsoren, in die der Gemeinderat kein Einsichtsrecht hat.

Der Gemeinderat kann daher keine Auskunft über die Spon-soren und deren Beteiligung geben. Dem Gemeinderat liegen einzig eine Grundsatz- und eine Zusatzvereinbarung vor, welche mit der Veranstalterin ausgehandelt und von beiden Seiten unterzeichnet worden sind. Bei der Stimmrechtsbeschwerde gegen den E-Prix Bern, initiiert durch ein Mitglied des Stadtrats, wurden die erwähnten Vereinbarungen mit dem Akteneinsichtsrecht bereits offengelegt.

Zu Frage 2:

Sämtliche anfallenden Gebühren und Arbeitsleistungen werden der Veranstalterin verrechnet. Die Verrechnung geschieht in einem gewöhnlichen kaufmännischen Zug-um-Zug Prozess. Dieses Vorgehen ist auch in den oben erwähnten Vereinbarungen festgehalten. Somit ist garantiert, dass keine öffentlichen Gelder in den Anlass fliessen werden. Es ist nicht geplant diese Abrechnung dem Stadtrat vorzulegen, da hierzu keine Verpflichtung besteht. Das den jeweiligen Personen zustehende Einsichtsrecht, nach dem Öffentlichkeitsprinzip, wird auf Gesuch hin selbstverständlich gewährt.

Zu Frage 3:

Die Auflagen sind in den Vereinbarungen festgehalten, an welche sich die Veranstalterin zu halten hat. Der Bewilligungs- bzw. Vorbereitungsprozess des Anlasses wird durch diverse Mitarbeitende der Stadt Bern eng begleitet, wodurch die Einhaltung der Auflagen ohne weiteres überprüft werden kann.

Zu Frage 4:

Nach der Veranstaltung wird die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über den Abschluss des Anlasse inklusive den definitiven Kosten informiert werden.

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