Der bernische Grosse Rat will will den Lotto-Veranstaltern das Leben erleichtern. Gutscheine aller Art sollen künftig wieder auf dem Gabentisch zu finden sein.
Lotto Schweiz
Lotto Schweiz - Keystone

Mit 115 zu 20 Stimmen überwies das Parlament am Mittwoch, 8. März 2023, eine Motion von Thomas Fuchs (SVP/Bern), der die Abschaffung der neuerdings geltenden Einschränkungen für Lottoveranstalter forderte.

Viele Vereine seien auf die Einnahmen aus dem Lotto angewiesen, machte Fuchs geltend.

Gutscheine zum Beispiel vom Coop seien ein beliebter Preis. Doch im Kanton Bern seien nur noch Gutscheine des lokalen Gewerbes in begrenztem Ausmass erlaubt.

Gleichzeitig boomten sogenannte Superlottos in den Nachbarkantonen.

Geldspielgesetz von 2018 begrenzt Spielraum

Regierungsrat Philippe Müller (FDP) zeigte Verständnis für das Anliegen. Der Spielraum des Kantons sei aber begrenzt.

Die interkantonale Geldspielaufsicht habe letzten Herbst darauf hingewiesen, dass Gutscheine und Edelmetalle als Preise bei bewilligungsfreien Lottos unzulässig seien. Hintergrund ist das 2018 angenommene Geldspielgesetz.

Kanton geht an die Grenze des erlaubten Gewinn-Maximums

Der Kanton Bern habe die verlangte Praxiskorrektur vorgenommen. Zugunsten der Veranstalter sehe er aber von einem vollständigen Verbot von Gutscheinen als Gewinne bei bewilligungsfreien Lottos und Tombolas ab.

Vielmehr lasse er einen Anteil Gutscheine des lokalen Gewerbes von maximal 20 Prozent der Gewinnsumme zu.

Der Kanton habe damit das Maximum gemacht, was ohne bundesgesetzliche Änderung möglich sei.

Wenn der Rat eine Motion mit weitergehenden Forderungen überweise, wecke er falsche Erwartungen.

Grosse Ratsmehrheit will an Motion zur Einschränkungsabschaffung festhalten

Davon liess sich der Rat nicht beirren. Die grosse Mehrheit – auch der Ratslinken – folgte dem Aufruf von Fuchs, an der Motion festzuhalten.

Bern müsse nicht immer der Musterkanton sein, befand Fuchs. In Solothurn zum Beispiel gälten andere Regeln:

Schon am kommenden Wochenende seien an einem Hornusser-Lotto in Obergerlafingen wieder Migros-Gutscheine im Wert von bis zu 1000 Franken zu gewinnen.

Das sei mit den geltenden bernischen Vorgaben nicht möglich.

Forderungen nach lotto-freundlicher Gesetzanpassung auch in Bern

In den eidgenössischen Räten gibt es derweil Forderungen nach einer lotto-freundlichen Anpassung des Geldspielgesetzes.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte allerdings diese Woche, zunächst wolle man Vollzug und Wirkung des Gesetzes evaluieren.

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