Der Berner Regierungsrat will die Tarifstufen, die Sozialabzüge und die Steuerfreibeträge aufgrund der Teuerung anpassen.
Kanton bern
Die Flagge des Kantons Bern. - Keystone

Dieser Ausgleich der sogenannten «kalten Progression» ist gesetzlich verankert, teilte die Finanzdirektion am Dienstag, 24. Januar 2023, mit.

Wenn durch die Inflation die Löhne steigen, dann führt das zu höheren Einkommenssteuern.

Um dies zu vermeiden, sieht das Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge an die Teuerung vor.

Tarife werden angepasst

Dabei passt der Regierungsrat die Einkommenssteuertarife der Kantons- und Gemeindesteuern alljährlich der Teuerung an.

Die übrigen Tarife sowie die Abzüge und die Steuerfreibeträge werden nur angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Anpassung drei Prozent erreicht.

Der letzte solche Ausgleich erfolgte im Jahr 2011, so der Regierungsrat.

Die Zeit ist reif für den Ausgleich der kalten Progression

Jetzt ist es so weit: Im Jahr 2022 betrug die vom Bund kommunizierte Teuerung 2,8 Prozent.

Addiert mit der Teuerung seit der letzten Anpassung erreicht die Inflation den Wert von drei Prozent. Somit ist die Zeit reif für den Ausgleich der kalten Progression.

Zuständig für diese Anpassungen ist der Grosse Rat. Deshalb wird der Regierungsrat dem Parlament ein Dekret unterbreiten, welches am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

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