Kanton Bern: Verordnung über öffentliche Sozialhilfe angepasst
Wie der Kanton Bern bekannt gibt, hat der Regierungsrat die Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe angepasst, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Neu sollen minderjährige vorläufig aufgenommene Kinder den höheren Grundbedarf für den Lebensunterhalt erhalten.
Ende 2022 wurde der Grundbedarf für alle vorläufig aufgenommenen Personen erhöht, deren vorläufige Aufnahme mehr als zehn Jahre zurückliegt.
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis wird die Erhöhung nun auch vorläufig aufgenommenen Kindern gewährt.
Die Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft.