Kanton Bern stellt Ausweisung von Mietenden vorläufig ein

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Kanton Bern nimmt vorderhand keine gerichtlich angeordneten Ausweisungen von Mieterinnen und Mietern vor. Dies, damit die Betroffenen während der Corona-Epidemie nicht auf der Strasse landen.

Altstadt Bern Münster
Blick auf die Altstadt Bern und das Münster. - Keystone

Derzeit wäre es faktisch unmöglich, eine neue Unterkunft zu finden, kam die Geschäftsleitung der bernischen Regierungsstatthalterinnen und -statthalter zum Schluss. Doch auch die Personen, die die Zwangsräumungen vornehmen, sollen geschützt werden.

Denn bei den Ausweisungen komme es zu physischen Kontakten, die jetzt vermieden werden sollten, wie das Kantonale Führungsorgan am Freitag mitteilte. Der Entscheid der Regierungsstatthalter gilt wie die Notverordnung des Bundesrates vorerst bis zum 19. April 2020.

Das Führungsorgan präzisierte am Freitag zudem die Regeln für Imbiss-Betriebe. Diese dürfen weiterhin offen bleiben, wenn sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten. Sie dürfen jedoch keine Sitzplätze anbieten und müssen ihre allfälligen Sitzgelegenheiten, auch Aussensitzplätze, für das Publikum sperren.

Der Betrieb eines Take-Aways ist im Kanton Bern ohne Bewilligung möglich, sofern kein Alkohol ausgeschenkt wird. Gastgewerbebetriebe mit Bewilligung zum Alkoholausschank dürfen gemäss Entscheid der Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter zusätzlich zum Take-Away auch Alkohol über die Gasse verkaufen.

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