Kanton Bern gibt sich neue «Governance»-Richtlinien
Im Kanton Bern treten Anfang 2021 neue Richtlinien zur «Public Corporate Governance» (PCG) in Kraft. Der Ausdruck bezeichnet die Führung, Steuerung und Aufsicht von öffentlichen Unternehmen, Institutionen und Beteiligungen durch den Staat.

Der Kanton Bern ist an einer Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen und Institutionen als Träger beteiligt, vom international tätigen, börsenkotierten Unternehmen bis hin zur lokalen Stiftung eines Schlosses.
Das Verhalten der öffentlichen Hand in diesem Umfeld birgt mitunter auch Zündstoff, etwa wenn es um Entschädigungen oder die Besetzung Führungsorganen geht. Jüngst sorgte etwa BKW-Chefin Suzanne Thoma für Schlagzeilen mit ihrem Lohn von etwas mehr als zwei Millionen.
Der Kanton Bern kennt Instrumente, um seine Beteiligungen zu regeln. Dazu gehören unter anderem Eignerstrategien, Aufsichtskonzepte, Controllinggespräche oder Reportings.
Die PCG-Richtlinien, regeln die Ausgestaltung und Anwendung dieser Instrumente, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.
Die neuen Richtlinien sind laut Regierungsrat «deutlich umfassender und präziser» als das bestehende Regelwerk zum Beteiligungscontrolling. So wird neu klar definiert, welche Unternehmen und Institutionen als «Träger öffentlicher Aufgaben» den Richtlinien zu unterstellen sind.
Die Führung, Steuerung und Aufsicht nimmt der Kanton Bern neu nach einem Dreikreisemodell wahr. Je nach Grösse und Bedeutung werden die Beteiligungen in eine der drei Kategorien eingeteilt.
Ebenfalls neu enthalten die PCG-Richtlinen auch Leitsätze zur Vergütungspolitik. Diese umfassen unter anderem generelle Kriterien für das Festlegen der Vergütungen an die operativen und strategischen Führungsorgane sowie Hinweise zur Höhe der Vergütungen und den Vergütungsmodellen.
Auch zu den Wahlen in strategische Führungsorgane gibt es präzisere Vorgaben. So ist etwa ein Doppelmandat mit gleichzeitigem Einsitz in strategischen und operativen Führungsorganen nur noch in Ausnahmefällen und für eine begrenzte Zeit möglich, etwa bei einem Todesfall oder Krankheit.
In diesem Zusammenhang hatte der Direktor des Berner Inselspitals, Uwe Jocham, für Diskussionen gesorgt. Er übte eine Zeit lang ein Doppelmandat als CEO und als Verwaltungsratspräsident aus.
Weiter werden in den neuen Regelungen Kantonsvertretungen in Trägerschaften durch Mitglieder des bernischen Grossen Rates ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Mitglieder des Regierungsrates, sofern sie nicht von Amtes wegen eine Kantonsvertretung wahrzunehmen haben.
Von der Möglichkeit, ehemalige kantonale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie ehemalige Kantonsmitarbeitende in strategische Führungsorgane zu wählen, soll nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
Im Kanton Bern war es bislang gang und gäbe, dass altgediente Politiker nach ihrem Rücktritt Verwaltungsratsratsmandate bei staatlichen Betrieben erhielten, so etwa die alt Regierunsräte Urs Gasche und Andreas Rickenbacher bei der BKW oder Bernhard Pulver beim Inselspital.
Die neuen Richtlinien treten Anfang 2021 in Kraft. Es besteht eine Übergangsfrist von zwei Jahren.