Der Kanton Bern hat wegen grosser Waldbrandgefahr für den Berner Jura und den Jurasüdfuss ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. In den übrigen Regionen gilt die Waldbrandgefahr als erheblich.
Waldbrandgefährdung
Eine Feuerstelle im Wald. - Keystone

Nebst dem Berner Jura sind auch jene Oberaargauer Gemeinden betroffen, die nördlich der Aare liegen, also Farnern, Rumisberg, Attiswil, Wiedlisbach sowie Ober- und Niederbipp. Im Verwaltungskreis Biel gilt das Feuerverbot für die Gemeinden Ligerz, Twann-Tüscherz, Evilard, Biel, Pieterlen und Lengnau, wie die bernischen Regierungsstatthalter am Donnerstag mitteilten.

Bei Waldbrandgefahr der Stufe 4 dürfen Feuer nur in einem Abstand von 50 Metern zum Wald entfacht werden. Feuerwerk darf nur in einem Abstand von 200 Metern gezündet werden.

Im übrigen Kantonsgebiet gilt die Gefahrenstufe 3, also erhebliche Waldbrandgefahr. Feuer im Wald dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen entzündet werden. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist Vorsicht geboten.

Die Statthalterinnen und Statthalter haben eine Hotline zum Feuerverbot eingerichtet, die auch ausserhalb der Bürozeiten für Fragen offen ist (Deutsch: 031 635 23 53, Französisch 021 636 82 00).

www.be.ch/waldbrandgefahr

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