Kanton Bern: Drei Schweinezuchtbetriebe müssen geräumt werden
Im Kanton Bern sind drei Schweinezuchtbetriebe im Seeland und Oberaargau von enzootischer Pneumonie betroffen.
Im Kanton Bern sind drei Schweinezuchtbetriebe von der enzootischen Pneumonie (EP) betroffen. Die Betriebe liegen in den Verwaltungskreisen Seeland und Oberaargau. Die Fälle stehen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Tierseuche im Kanton Luzern.
Die EP ist eine ansteckende Atemwegserkrankung bei Schweinen. Sie ist für den Menschen ungefährlich.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, müssen die betroffenen Betriebe vollständig geräumt werden. Soweit möglich, werden die Tiere geschlachtet. Tiere, bei denen dies nicht möglich ist, werden tierschutzkonform getötet.
Damit werden die Infektionsketten unterbrochen und weitere Betriebe geschützt.
Das Amt für Veterinärwesen (AVET) hat die Schweinerhalterinnen und Schweinehalter in der Umgebung der betroffenen Betriebe informiert. Alle Schweinehaltenden müssen die üblichen Biosicherheitsmassnahmen strikte einhalten und verdächtige Symptome, insbesondere Husten, melden. Zusätzlich überwacht das AVET zehn Mastbetriebe im Kanton Bern.








