Wegen der Coronakrise haben Kulturschaffende und in diesem Bereich tätige Unternehmen bis Mitte Juni 876 Hilfsgesuche beim Kanton Bern eingereicht. Das gibt die Kantonsregierung in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf einen Grossratsvorstoss bekannt.
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Aufgeschichtete Schweizer Münzen, mit einer 200-Franken-Note als Dach. (Symbolbild) - Keystone

Mit dieser Zahl beantwortet die Kantonsregierung die Frage, ob sie wisse, wie viele Kulturbetriebe und freie Kulturschaffende von den coronabedingten Einschränkungen betroffen sind. Die Zahl der eingereichten Gesuche gebe einen «Richtwert», so der Regierungsrat. Noch bis zum 20. September können solche Gesuche eingereicht werden.

Anfang April hatte die Kantonsregierung bekanntgegeben, dass Kulturschaffende solche Hilfsgesuche einreichen können. Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen können zinslose Darlehen beantragen, um ihre Liquidität zu sichern. Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmen können Ausfallentschädigungen beantragen, die auf die Corona-Massnahmen zurückzuführen sind.

Die Hilfe stützt sich auf die Covid-Verordnung Kultur des Bundes. Der Kanton Bern beteiligt sich anteilsmässig an den Ausfallsentschädigungen.

Die Berner Regierung weist in ihrer Interpellationsantwort auch darauf hin, dass sie für Hilfe an Kulturschaffende zusätzliche 15 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds bereitgestellt hat. Angesichts der rasch bereitgestellten Hilfe bestehe aus ihrer Sicht kein Bedarf für einen kantonalen Härtefallfonds für vom Veranstaltungsverbot betroffene Kulturschaffende.

Die kantonale Kulturförderung gehe im Übrigen kulant um mit Projektbeiträgen aus dem Kulturförderungsfonds.

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