Die Gemeinde Köniz setzt auf Ende Monat die Änderung des Nutzungsplans für das Gebiet Rappentöri in Kraft
Dorf (Symbolbild)
Dorf (Symbolbild) - SDA Regional

Die Gemeinde Köniz setzt auf Ende Monat die Änderung des Nutzungsplans für das Gebiet Rappentöri in Kraft. Die einzige verbliebene Einsprache wurde abgelehnt und der Fall von den Beschwerdeführenden nicht weitergezogen. Mit dem Inkrafttreten der Zone mit Planungspflicht können nun die Überbauungsordnung und die Bauprojekte zur Umgestaltung der Stapfenstrasse sowie zur Renaturierung des Sulgenbachs weiterbearbeitet werden. Geplant ist, dass ein fünf- und siebengeschossiger Kopfbau am Bläuackerplatz und ein fünfstöckiger, langer Baukörper an der Stapfenstrasse entstehen soll. Das Projekt «Janus» ging aus einem Wettbewerb hervor. Im Gebäude direkt am Bläuackerplatz sollen Büros, Läden, Gastronomiebetrieben und Wohnungen entstehen, an der Stapfenstrasse nur Wohnungen. Im Grünraum zwischen der geplanten Überbauung und dem Schloss Köniz soll der Sulgenbach geöffnet und renaturiert werden, wie die Gemeinde in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Die Parzellen für die Überbauung Rappentöri gehören der Gemeinde Köniz. Sie gibt sie im Baurecht ab. Zur Baurechtsabgabe an die Investoren können sich die Stimmberechtigten zu gegebener Zeit äussern. Im Mai 2017 stimmten die Könizer Stimmberechtigten der Zone mit Planungspflicht zu. Dagegen gingen ursprünglich zwei Beschwerden ein. Eine wurde im Lauf des Verfahrens zurückgezogen. Die verbleibende lehnte die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ab. Das Rappentöri ist in Köniz zentral gelegen und gilt als einer der wichtigsten Bausteine der Zentrumsentwicklung von Köniz. Das Projekt trägt der Maxime Rechnung, an gut erschlossenen Orten im bestehenden Siedlungsgebiet verdichtet zu bauen. Am Rappentöri musste in früheren Zeiten nicht etwa Wegzoll bezahlt werden; der Name soll vielmehr auf das Wort «Raben» zurückgehen.

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