Wie die Gemeinde Mühleberg mitteilt, wurde ein Nachkredit für die Leitungssanierungen beschlossen. Der Beschluss unterliegt einem fakultativen Referendum.
Ortsschild von Mühleberg.
Ortsschild von Mühleberg. - Nau.ch

Der Gemeinderat Mühleberg hat an seiner Sitzung vom 20. März 2023 einen Nachkredit von 220’000 Franken für die Leitungssanierungen 2023 von Misch- und/oder Schmutzabwasserleitungen gemäss GEP-Massnahmenplan beschlossen.

Die Kosten hierfür wurden ursprünglich in der Investitionsplanung vorgesehen.

Hierbei handelt es sich um werterhaltende Unterhaltsarbeiten, welche gemäss Richtlinien über die Entnahme aus der Spezialfinanzierung (SF) Werterhalt (RüEWE) der Erfolgsrechnung des laufenden Jahres zu belasten sind.

Der Kredit wurde nicht im Budget berücksichtigt

Die Aufwendungen wurden im Budget 2023 der Erfolgsrechnung nicht eingestellt. Mit dem Nachkredit können die Kosten finanzrechtlich korrekt über die Erfolgsrechnung verbucht werden.

Ursprünglich waren die Massnahmen im Budget der Investitionsrechnung 2023 vorgesehen. Es erfolgt somit lediglich eine buchhalterische Umlagerung, welche keine Mehrausgaben zur Folge hat.

Der Nachkredit unterliegt dem fakultativen Referendum (Art. 30 ff. Organisationsreglement (OgR)).

Der Beschluss liegt ab sofort de Öffentlichkeit auf

Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen ab 30. März 2023 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Bekanntgabe des Beschlusses mit ihrer Unterschrift die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist ist bis 1. Mai 2023; Einreichstelle ist der Gemeinderat Mühleberg.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Kraft.

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