Etappensieg für Berner Tempo-30-Gegner vor Verwaltungsgericht
Die Gegner neuer Tempo-30-Zonen im Berner Marziliquartier und im Oberen Kirchenfeld können einen Etappensieg feiern. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ging die Stadt Bern zu forsch vor.

Das Tempo-30-Regime möge die Verkehrssicherheit verbessern, doch seien dagegen noch Beschwerden hängig. Diesen komme eine aufschiebende Wirkung zu, befand das Gericht und pfiff den Regierungsstatthalter zurück. Dieser hatte - auf Gesuch der Stadt Bern - den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.
Der Streit dreht sich um Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Dalmazibrücke sowie auf der Aar-, Marzili- und Sulgeneckstrasse im Marziliquartier, ebenso auf der Jungfrau- und der Marienstrasse im Oberen Kirchenfeld. Im Sommer 2018 führte die Stadt hier vorübergehend Tempo 30 ein, in Zusammenhang mit den Verkehrsumleitungen während der Sanierung der Kirchenfeldbrücke.
Die Bauarbeiten sind längst abgeschlossen, doch die Stadt Bern hat die Signalisationen bis heute nicht entfernt, wie das Gericht in den am Montag publizierten Urteilen festhält. Vielmehr publizierte die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) im Januar zwei Verfügungen, mit denen sie Tempo 30 dauerhaft einführen wollte.
Dagegen sind Beschwerden hängig. Bis diese erledigt seien, solle der «Status quo» gelten, befand der Statthalter - also Tempo 30. Denn ein Hin und Her zwischen Temporegimes könnte Verwirrung stiften und für die Verkehrssicherheit problematisch werden.
Anders sieht es das Verwaltungsgericht. Tempo 30 sei im vergangenen Jahr als zeitlich begrenztes Provisorium bewilligt worden. Die Massnahme sei ausschliesslich dem vorübergehenden Mehrverkehr geschuldet gewesen, der sich in Zusammenhang mit der Sperrung der Kirchenfeldbrücke ergeben habe.
Die provisorische «Baustellen-Signalisation» könne problemlos entfernt werden. Falls die Beschwerden gegen Tempo 30 dereinst scheitern sollten, müsste das Provisorium sowieso durch eine fixe Signalisation ersetzt werden.
Die Urteile des Verwaltungsgerichts können ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob die Stadt Bern von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist noch nicht bekannt. Eine Reaktion der Tiefbaudirektion auf die Gerichtsurteile war am Montag zunächst ausstehend.